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Entsprechende Anwendung der Regelung zur freien Werkbenutzung bei Übernahme einer Rhythmussequenz in einem neuen Musikstück

Urheberrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz als fortlaufende Unterlage in einem neuen Musiktitel (Sampling) übernommen, kann es sich um eine freie Benutzung in entsprechender Anwendung von § 24 Abs. 1 UrhG handeln, wenn ein selbständiges Werk geschaffen wird.

Eine übernommene Rhythmussequenz mit besonderen Klangeffekten stellt keine Melodie im Sinne von § 24 Abs. 2 UrhG dar.


OLG Hamburg, 28.04.2022 - Az: 5 U 48/05

ECLI:DE:OLGHH:2022:0428.5U48.05.00

Vorgehend: BGH, 30.04.2020 - Az: I ZR 115/16

Nachfolgend: BGH 14.09.2023 - Az: I ZR 74/22

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Simon, Mecklenburg Vorpommern