Zudem wies das Gericht darauf hin, dass selbst bei einer Haftung dem Grunde nach ein Schadensersatz von i.d.R. max. 100,00 € in Betracht kommt, wenn ein Musikstück fragmentarisch hochgeladen wurde. Der Streitwert des vorgerichtlich geltend gemachten Unterlassungsanspruchs beträgt in einem solchen Fall die doppelte Lizenzgebühr, so dass Anwaltskosten von lediglich 46,41 € geltend gemacht werden könnten.
AG Bochum - Az: 70 C 27/14 (Hinweisbeschluss)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.