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Bearbeitungsgebühr für Abschluss eines Mietvertrages

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verlangt der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages vom Mieter eine Bearbeitungs- bzw. Mietvertragsausfertigungsgebühr, muss die Gebühr genau bestimmt werden und außerdem darf sie nicht unverhältnismäßig hoch sein.

Gegen die Wirksamkeit der Vereinbarung einer Beabeitungsgebühr von 300,-- DM bestehen keine Bedenken. Wenn die Wohnung ohne Einschaltung eines Maklers direkt vom Vermieter in Zeitungsanzeigen angeboten wurde, ist davon auszugehen, dass dem Vermieter tatsächlich Kosten in dieser Höhe entstanden sind.


AG Bochum, 02.12.1997 - Az: 66 C 531/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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