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Auskunftsanspruch auch ohne gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung

Urheberrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall ging es um eine Verletzung des Urheberrechts aus dem Hörbuch „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes“ und die Frage, ob der Rechteinhaber einen Anspruch gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen auf Auskunft derjenigen Nutzer, denen zurzeit einer Urheberrechtsverletzung die ermittelte IP-Adresse zugewiesen war, hat.

Nach Ansicht des BGH ist es hierfür nicht erforderlich, dass ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung bestand.

Der Auskunftsanspruch gegenüber der Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, setzt nicht voraus, dass die rechtsverletzende Tätigkeit das Urheberrecht oder ein anderes nachdem Urhebergesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt.


BGH, 05.12.2012 - Az: I ZB 48/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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