Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.875 Anfragen

Streitwert je Musiktitel: 3.000 €!

Urheberrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch ist bei der Bereitstellung eines einzelnen Musiktitels über ein Filesharing-Programm mit 3.000 € anzusetzen.

Ein Streitwert von 10.000 € kann nur bei Bereitstellung eines ganzen Musikalbums angesetzt werden.

Die Festsetzung des Gegenstandswertes auf 10.000 € entspricht nicht dem gem. §§ 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, 3 ZPO maßgeblichen Interesse des Antragstellers an der Durchsetzung seines Anspruches im vorläufigen Rechtsschutz. Der Senat hat bisher den Streitwert für einen auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen gerichteten Antrag auf 10.000 € beim Angebot eines aktuellen ganzen Musikalbums (Beschluss vom 14.3.2011 - Az: 6 W 44/11) festgesetzt. Auf dieser Grundlage erscheint die Festsetzung eines Gegenstandswerts von 3.000 € beim Angebot eines einzelnen Titels aus einem Sampler angemessen.


OLG Köln, 17.11.2011 - Az: 6 W 234/11

ECLI:DE:OLGK:2011:1117.6W234.11.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant