Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.004 Anfragen
Einstweilige Verfügung bei unberechtigt verwendeten Fotos in eBay-Angebot
Urheberrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein gewerblicher Händler bot auf der Auktionsplattform eBay in großem Umfang Kosmetik- und Parfümartikel an und verwendete für die Präsentation Originallichtbilder des Herstellers. Dieser forderte den Händler im Wege einer Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Der Händler verlangte daraufhin den Nachweis, dass dem Abmahnenden die Urheberrechte an den Fotos zustehen. Dieser ließ sich hierauf nicht ein und beantragte beim zuständigen Gericht den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung.
Das Landgericht Köln gab dem Antrag statt. Der Verfügungskläger muss als Abmahner seine Aktivlegitimation darlegen. Er muss jedoch keine Beweise für seine Rechte an den unrechtmäßig verwendeten Bildern erbringen. Der Abgemahnte hat daher durch sein Verhalten Anlass für die Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens gegeben und muss folglich auch die Verfahrenskosten tragen.
Hinweis: Kommt es in einer derartigen Angelegenheit zu einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren, muss der Kläger selbstverständlich seine Urheberrechte an den Lichtbildern im Einzelnen nachweisen.
LG Köln, 13.01.2010 - Az: 28 O 688/09
Quelle: JurPC Web-Dok. 65/2010
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...