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Arbeitslosenhilfe: Versicherungen absetzbar

Sozialrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Versicherungsbeträge dürfen bei der Arbeitslosenhilfe nicht gegengerechnet werden. Aufwendungen für private Versicherungen sind in voller Höhe absetzbar, wenn die Beträge angemessen sind. Die Begrenzung auf 3% des Einkommens

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SG Berlin - Az: S 58 AL 2103/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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