Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.379 Anfragen

Bei Arbeit im Gefängnis kein Anspruch auf Arbeitslosengeld

Sozialrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Freigänger die eine Arbeit außerhalb des Gefängnisses suchen, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange sie im Gefängnis weiter arbeiten. Ein anderes führt zu einer Besserstellung der Häftlinge gegenüber normalen Arbeitnehmern.
Im vorliegendem Fall hatte ein Häftling einige Jahre in der Gefängnisgärtnerei gearbeitet, wobei auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt wurden. Später wurde ihm gestattet, eine Arbeit außerhalb der Vollzugsanstalt aufzunehmen. Da er nicht gleich eine Stelle fand, wurde ihm jedoch zunächst weiter eine Arbeit in der Gefängnisgärtnerei zugewiesen. Trotzdem beantragte er Arbeitslosengeld, da er dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Das Gericht entschied jedoch daß er, da er weiter einer abhängigen, weisungsgebundenen Arbeit nachgehe, nicht als arbeitslos anzusehen sei.


BSG - Az: B 7 AL 32/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.272 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant