Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.372 Anfragen

Leistungen für Unterkunft und Heizung: Prüfung der Mietzinsforderung erforderlich!

Sozialrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Gemäß 22 Abs. 1 S. 1 SGB II werden Bedarfe für Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Hierbei sind nur die tatsächlich anfallenden Unterkunftskosten eines Leistungsberechtigten für eine Unterkunft berücksichtigungsfähig, mit der dieser sein Grundbedürfnis „Wohnen“ bezogen auf den streitgegenständlichen Zeitraum tatsächlich befriedigt.

Für die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs.1 SGB II ist grundsätzlich Voraussetzung, dass die leistungsberechtigte Person einer ernsthaften Mietzinsforderung ausgesetzt ist, was insbesondere dann einer besonderen Prüfung bedarf, wenn ein erwachsenes Kind allein oder zusammen mit anderen Personen in einer einem Verwandten gehörenden Wohnung lebt. Erforderlich ist aber, dass der Leistungsberechtigte einer wirksamen und nicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist.

Die Mietkosten gegenüber nahen Angehörigen sind vom SGB II-Leistungen Träger nur dann zu übernehmen, wenn diese auf einer wirksamen rechtlichen Verpflichtung beruhen, die unabhängig davon, ob die Höhe oder die Vertragsgestaltung einem rechtlichen Fremdvergleich standhält.

Es kann auch zwischen Familienangehörigen ein wirksames Mietverhältnis vorliegen. Für die Frage eines wirksamen Mietverhältnisses kommt es auf die Glaubwürdigkeit der vorgetragenen Tatsachen und die feststellbaren Indizien an, aus denen sich die richterliche Überzeugung speist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


SG Duisburg, 26.11.2019 - Az: S 38 AS 4282/18

ECLI:DE:SGDU:2019:1126.S38AS4282.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.272 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant