Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.482 Anfragen
Bonus eines Stromanbieters ist bei Hartz IV anzurechnen!
Sozialrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Zahlt ein Stromanbieter einem Hartz IV-Empfänger eine Wechselprämie, so ist diese beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen. Ein solcher Sofortbonus ist ein zu berücksichtigendes Einkommen. Denn die einmalige Wechselprämie wird unabhängig vom Stromverbrauch gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit gezahlt und ist in der Verwendung nicht gebunden. In dieser Hinsicht unterscheidet sich der Bonus von der Rückzahlung von Stromkosten, die nicht als Einkommen berücksichtigt werden.
Das Jobcenter darf daher die Leistungen entsprechend kürzen.
BSG, 14.10.2020 - Az: B 4 AS 14/20 R
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...