Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Die Bundesregierung setzt mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz den entsprechenden Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Mit dem Gesetz soll das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch neu ausbalanciert werden.
Der Entwurf setzt den Koalitionsvertrag zur Umgestaltung der Grundsicherung und den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 8. Oktober 2025 um. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Vermittlung in Arbeit zu stärken. Dabei kommt es sowohl auf die Mitwirkung der leistungsbeziehenden Menschen an, als auch darauf, den Jobcentern wirksamere Instrumente an die Hand zu geben, mit denen diese eingefordert werden kann. Zugleich sollen die Jobcenter Langzeitarbeitslose noch besser auf dem Weg in Arbeit unterstützen können. Jobcenter erhalten darüber hinaus wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des Sozialleistungsmissbrauchs.
Veröffentlicht: 17.12.2025
Quelle: PM des BMAS
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.