- Sozialrecht
- Urteile
Gesetzliche Unfallversicherung bei Ausweichen?
Sozialrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Fahrradfahrer, der bei einem angeblichen Ausweichmanöver mit einem Fußgänger stürzt, ist nicht ohne weiteres von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.
Eine versicherte Rettungstat liegt nur dann vor, wenn bei einem Zusammenstoß die Gefährdung der anderer Person ungleich höher ist als die des ausweichenden Verkehrsteilnehmers. Bei annähernd gleich hoher Gefährdung der Verkehrsteilnehmer sind besondere Anhaltspunkte notwendig, aus denen hervorgeht das es sich nicht lediglich um ein instinktives Abwehrverhalten gehandelt hatte.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.474 Beratungsanfragen
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant