Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.158 Anfragen

Arbeitsunfähigkeitsnachweis gegenüber Agentur für Arbeit - nur per AU-Bescheinigung?

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit ist nicht an die Vorlage einer AU-Bescheinigung gebunden. Zur Abwendung einer Sperrzeit kann der Nachweis auch in anderer Form erfolgen.

Für die Beurteilung der Sperrzeit ist allein entscheidend, ob ein wichtiger Grund für das Versäumen des Termins objektiv vorlag. Auf die Form des Nachweises kommt es nicht an.

Erst wenn trotz Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten eine ernsthafte Erkrankung am Termin nicht nachgewiesen werden kann, trägt der Arbeitslose die Beweislast.


SG Stuttgart, 12.07.2011 - Az: S 16 AL 8129/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.158 Beratungsanfragen

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant