Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Reiseveranstalter kann am Wohnsitz des Verbrauchers verklagt werden

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Bei einer Auslandsreise kann der Verbraucher den Reiseveranstalter vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, verklagen.

Das gilt auch dann, wenn Verbraucher und Reiseveranstalter in ein und demselben Mitgliedstaat ansässig sind.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Ein Verbraucher mit Wohnsitz in Nürnberg buchte bei der FTI Touristik GmbH, einem Reiseveranstalter mit Sitz in München, eine Auslandsreise. Da er meint, er sei über die Einreisebestimmungen und die erforderlichen Visa nicht ausreichend aufgeklärt worden, verklagte er FTI Touristik beim Amtsgericht Nürnberg auf Schadensersatz.

FTI Touristik macht geltend, dass das Amtsgericht Nürnberg örtlich nicht zuständig sei. Die Brüssel-Ia-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit sei in Fällen, in denen Reisender und Reiseveranstalter in ein und demselben Mitgliedstaat ansässig seien, nicht anwendbar.

Das Amtsgericht Nürnberg hat den Gerichtshof hierzu befragt.

Der Gerichtshof antwortet, dass die Brüssel-Ia-Verordnung bei Auslandsreisen auch dann anwendbar ist, wenn Verbraucher und Reiseveranstalter in ein und demselben Mitgliedstaat ansässig sind. Der aufgrund des ausländischen Reisziels bestehende Auslandsbezug genügt für die Anwendbarkeit der Verordnung.

Die Brüssel-Ia-Verordnung bestimmt bei Klagen des Verbrauchers gegen den anderen Vertragspartner nicht nur die internationale Zuständigkeit.

Sie bestimmt auch die örtliche Zuständigkeit. Sie legt nämlich unmittelbar fest, dass das Gerichts des Ortes zuständig ist, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Dadurch ist gewährleistet, dass die schwächere Partei - der Verbraucher - die stärkere vor einem für sie leicht erreichbaren Gericht verklagen kann.


EuGH, 29.07.2024 - Az: C-774/22

Quelle: PM des EuGH

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...

Verifizierter Mandant

Frage war nach Kindesunterhalt. Diese spezielle Frage meinerseits wurde ausreichend und schnell beantwortet. Preis-Leistung war sehr gut.

Verifizierter Mandant