Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.609 Anfragen

Wenn das Trittbrett bei der Bahn nicht ausfährt: Haftung des Unternehmens wegen Verletzungen eines Fahrgastes?

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Beim Aussteigen aus einer Schienenbahn handelt der Fahrgast ohne die gem. § 4 HPflG, § 254 BGB gebotene Sorgfalt, wenn er sich nicht vergewissert, wie die Verhältnisse beim Ausstieg sind. Er hat sich auf Risiken beim Ausstieg einzustellen. Verfehlt der Fahrgast beim Aussteigen aus einem Schienenfahrzeug die Bahnsteigkante, so spricht bereits der erste Anschein für eine mangelnde Aufmerksamkeit. In einem solchen Fall können Ansprüche aufgrund eines ganz überwiegenden Eigenverschuldens ausgeschlossen sein.

So liegt es, wenn der Fahrgast das Risiko eines Ausstiegs ohne ausgefahrene Einstiegshilfe (Trittbrett) aufgrund der Distanz zwischen Zug und Bahnsteigkante erkennt und nicht - wie geboten - die weiteren Personen im Zug, insbesondere Mitarbeiter des Eisenbahnverkehrsunternehmens, um Hilfe beim Aussteigen bittet. In einem solchen Fall tritt das grobe Eigenverschulden des Fahrgastes hinter die Betriebsgefahr der Bahn zurück.

Die Vorschriften der VO (EG) 1371/2007 sowie der VO (EU) 1300/2014 (TSI-PRM) führen in einem solchen Fall zu keiner Erhöhung der Betriebsgefahr der Bahn.


LG Würzburg, 09.10.2023 - Az: 94 O 1288/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant