Droht einem dementiell erkrankten, unversicherten Betreuten die Kündigung des Pflegeheimplatzes, weil der zuständige Träger die Zahlung von Sozialleistungen aufgrund eines unbebauten Grundstücks mit Wohnrecht versagt, ist die Erweiterung der Betreuung auch auf die Möglichkeit der Verwertung des Vermögens notwendig, wenn der Betreute hierzu weder willens noch fähig und ihm auch sonst die Fähigkeit zur Bildung eines freien Willens nicht möglich ist.
LG Würzburg, 07.05.2021 - Az: 3 T 711/21
Nachfolgend: BGH, 06.10.2021 - Az: XII ZB 290/21
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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