Nach dem Nichtantritt bzw. nach der Stornierung der Flüge ergibt sich ein Anspruch auf Erstattung der nicht angefallenen Flugnebenkosten, insbesondere der Steuern, Gebühren, Zuschläge und Sonderleistungen für den jeweiligen Flug.
Dieser Anspruch ist fällig, sobald die Nichtdurchführung des Fluges feststeht, also mit dem Nichtantritt oder der Stornierung der Buchungen.
Die unterlassene Bündelung der außergerichtlichen Geltendmachung mehrerer Schadensersatzansprüche stellt keine Obliegenheitsverletzung dar, soweit die Zahlungsfristen zu unterschiedlichen Zeiten abgelaufen sind.
Eine Aufteilung in einzelne Mandate ist jedoch offensichtlich dann nicht mehr zweckmäßig, wenn die Zahlungsfristen am gleichen Tag abgelaufen sind.
LG Nürnberg-Fürth, 19.08.2022 - Az: 5 S 7978/20
Vorgehend: AG Nürnberg, 22.10.2020 - Az: 24 C 3165/20
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.