Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.892 Anfragen

Optionaler Check-In am Flughafen: Auf Kostenpflicht ist bei der Buchung hinzuweisen!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern ein optionaler Check-In am Flughafen für den Fluggast kostenpflichtig ist, so ist die Fluggesellschaft (hier: Ryanair) dazu verpflichtet, bereits im Rahmen des Buchungsvorgangs einer Flugbuchung die zu zahlenden Kosten in bezifferter Form anzugeben.

Im zu entscheidenden Fall verhielt es sich so, dass der Check-In nur dann kostenfrei ist, wenn der Fluggast spätestens zwei Stunden vor Abflug online eingecheckt hat.

Das Check-In am Flughafen wurde hingegen mit 55 € pro Person berechnet, ohne das auf diese Kosten beim Buchungsvorgang hingewiesen wurde.

Auf die Kosten ist jedoch sowohl nach der Luftverkehrsdiensteverordnung als auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klar und transparent hinzuweisen.

Es reicht nicht aus, diese Kosten in den AGB auszuweisen. Schließlich muss der Fluggast diese nicht zwingend lesen. Auch eine E-Mail, die über die Möglichkeit des Online-Check-Ins informiert und zwei Tage vor Abflug an den Fluggast verschickt wird ist unzureichend.


LG Frankfurt/Main, 12.01.2021 - Az: 3-06 O 7/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!! Sehr gut!!
Verifizierter Mandant