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Flugstornierung wegen der Corona-Pandemie: Lufthansa muss Flugpreis zurückzahlen

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Lufthansa hat Reisenden, nachdem der gebuchte Flug wegen der Corona-Pandemie storniert wurde, lediglich die Möglichkeit zur Umbuchung angeboten und ihnen verschwiegen, dass ein Anspruch auf eine Rückzahlung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen besteht. Auch nach einer Aufforderung zur Rückzahlung seitens des Reisenden erfolgte keine Erstattung.

Gegen diese Praxis hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. geklagt.

Nach einem Hinweis des Gerichts, das dieses die Argumentation der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. teile, ist gegen die Lufthansa ein Anerkenntnisurteil ergangen.

Lufthansa hat sich verpflichtet, Verbraucher korrekt und vollständig über ihre Ansprüche zu informieren und ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Aufforderung zur Rückzahlung den Preis für stornierte Flüge zu erstatten.

Für den Fall der Zuwiderhandlung ist ein Ordnungsgeld zu zahlen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hat mitgeteilt, dass bis zum 30.09.2021 Vollstreckungsmaßnahmen erst dann eingeleitet werden, wenn zwischen Zugang des Erstattungsverlangens bei der Lufthansa und der Leistung der Airline mehr als ein Kalendermonat vergangen ist.


LG Köln, 09.12.2020 - Az: 84 O 152/20

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