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Mecklenburg-Vorpommern: Kein Urlaub über den 5.11.2020 hinaus!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat heute in zwei Fällen vorläufige Rechtsschutzanträge von Urlaubern abgelehnt, die über den 5. November 2020 hinaus in ihren in Mecklenburg-Vorpommern gemieteten Ferienobjekten bleiben wollten.

Das Gericht hat ausgeführt, dass in den beiden Einzelfällen die von den Antragstellern dargelegten Umstände keine schweren Nachteile begründen und keine anderen wichtigen Gründe für die begehrte Außervollzugsetzung der einschlägigen Vorschriften der Corona-Landesverordnung M-V vom 31. Oktober 2020 vorlägen.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar.


OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2020 - Az: 2 KM 770/20 OVG, 2 KM 774/20 OVG

Quelle: PM des OVG Mecklenburg-Vorpommern


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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