Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.700 Anfragen

Mecklenburg-Vorpommern: Kein Urlaub über den 5.11.2020 hinaus!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat heute in zwei Fällen vorläufige Rechtsschutzanträge von Urlaubern abgelehnt, die über den 5. November 2020 hinaus in ihren in Mecklenburg-Vorpommern gemieteten Ferienobjekten bleiben wollten.

Das Gericht hat ausgeführt, dass in den beiden Einzelfällen die von den Antragstellern dargelegten Umstände keine schweren Nachteile begründen und keine anderen wichtigen Gründe für die begehrte Außervollzugsetzung der einschlägigen Vorschriften der Corona-Landesverordnung M-V vom 31. Oktober 2020 vorlägen.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar.


OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2020 - Az: 2 KM 770/20 OVG, 2 KM 774/20 OVG

Quelle: PM des OVG Mecklenburg-Vorpommern

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant