Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.762 Anfragen

Keine Hotel-Sterne Angaben bei Google ohne gültige Hotelklassifizierung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auf Suchergebnissen bei google.de darf der Betreiber Google LLC, Mountain View keine Angaben wie „3-Sterne-Hotel“ oder „4-Sterne-Hotel“ für Hotelbetriebe in Deutschland machen, wenn diese tatsächlich nicht über eine gültige Hotelklassifizierung nach Maßgabe der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH verfügen.

Vorliegend wurde es Google LLC mit Anerkenntnisurteil untersagt, selbst oder durch Dritte in der Bundesrepublik Deutschland in „Google Local Listings“ auf der Suchergebnisseite der Internet-Suchmaschine www.google.de solche Hotelbetriebe mit der Angabe „(..)-Sterne-Hotel“ anzuzeigen.


LG Berlin, 08.07.2020 - Az: 101 O 3/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.762 Beratungsanfragen

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...

Verifizierter Mandant

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!

Natalie Reil, Landshut