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Flug darf nicht grundlos annulliert werden!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Fluggast muss eine grundlose Annullierung seines gebuchten Flugs Monate vor dem gebuchten Termin nicht hinnehmen. Es besteht ein Beförderungsanspruch zum gebuchten Zeitpunkt auf der gebuchten Route. Die Fluggesellschaft kann sich auch nicht auf Unmöglichkeit (§ 275 BGB) berufen, weil der Flug annulliert wurde.

Zwar können grundsätzlich noch weitere Gründe bestehen, die eine Unmöglichkeit belegen. Es ist jedoch erforderlich, dass weder die Fluggesellschaft noch irgendeine andere Person die Leistung erfüllen kann. Ein solcher Nachweis ist nicht ohne weiteres zu erbringen, da es diverse Optionen bei entsprechendem Vorlauf gibt (z.B. einen Charterflug etc.).


AG Düsseldorf, 12.05.2020 - Az: 45 C 627/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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