Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.959 Anfragen

Flug darf nicht grundlos annulliert werden!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Fluggast muss eine grundlose Annullierung seines gebuchten Flugs Monate vor dem gebuchten Termin nicht hinnehmen. Es besteht ein Beförderungsanspruch zum gebuchten Zeitpunkt auf der gebuchten Route. Die Fluggesellschaft kann sich auch nicht auf Unmöglichkeit (§ 275 BGB) berufen, weil der Flug annulliert wurde.

Zwar können grundsätzlich noch weitere Gründe bestehen, die eine Unmöglichkeit belegen. Es ist jedoch erforderlich, dass weder die Fluggesellschaft noch irgendeine andere Person die Leistung erfüllen kann. Ein solcher Nachweis ist nicht ohne weiteres zu erbringen, da es diverse Optionen bei entsprechendem Vorlauf gibt (z.B. einen Charterflug etc.).


AG Düsseldorf, 12.05.2020 - Az: 45 C 627/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG