Kommt es im Zuge der Corona-Pandemie zu einer Flugannullierung, so sind die Ticketkosten zu erstatten.
Zwar hat vorliegend die Fluggesellschaft TAP zunächst mit der Begründung einer entgegenstehenden lokalen Gutscheinregelung (hier: Portugal) eine Erstattung abgelehnt und ausschließlich einen Gutschein angeboten, im gerichtlichen Verfahren dann aber auf eine Verteidigung verzichtet.
Das Amtsgericht entschied aufgrund des Sachstandes und ohne mündliche Verhandlung.
Zwar hat vorliegend die Fluggesellschaft TAP zunächst mit der Begründung einer entgegenstehenden lokalen Gutscheinregelung (hier: Portugal) eine Erstattung abgelehnt und ausschließlich einen Gutschein angeboten, im gerichtlichen Verfahren dann aber auf eine Verteidigung verzichtet.
Das Amtsgericht entschied aufgrund des Sachstandes und ohne mündliche Verhandlung.
AG Berlin-Wedding - Az: 11 C 219/20
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