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Fluggesellschaft muss Ticketkosten auch bei Gutscheinschutz erstatten

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es im Zuge der Corona-Pandemie zu einer Flugannullierung, so sind die Ticketkosten zu erstatten.

Zwar hat vorliegend die Fluggesellschaft TAP zunächst mit der Begründung einer entgegenstehenden lokalen Gutscheinregelung (hier: Portugal) eine Erstattung abgelehnt und ausschließlich einen Gutschein angeboten, im gerichtlichen Verfahren dann aber auf eine Verteidigung verzichtet.

Das Amtsgericht entschied aufgrund des Sachstandes und ohne mündliche Verhandlung.


AG Berlin-Wedding - Az: 11 C 219/20

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