Reiseabbruchversicherung muss bei Frühgeburt während der Reise zahlen!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Eine Reiseabbruchversicherung umfasst auch den Fall einer Frühgeburt während der Reise, sofern die Leistungsfälle „Schwangerschaft“ und „unerwartete schwere Erkrankung“ abgedeckt sind.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Eine Urlauberin war gezwungen, ihren Urlaub in Asien abzubrechen, da die Wehen drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin eintraten und es zu einer Frühgeburt kam. Die Rückkehr nach Deutschland konnte erst ca. 3 Monate später erfolgen.
Die von der Urlauberin abgeschlossene Reiseabbruchversicherung wollte hier nicht einstehen, so dass das Landgericht entscheiden musste.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.