Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.860 Anfragen

Ausgleichzahlung bei Verspätung wegen Flugzeugenteisung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Nach Art. 5 Abs. 1 b) der Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste bei Annullierung eines Fluges gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen einen Anspruch auf Ausgleichsleistung nach Art. 7 Fluggastrechteverordnung. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs ist Art. 5 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung analog anwendbar, wenn Fluggäste ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen (BGH, 18.02.2010 - Az: Xa ZR 95/06).

Der Flug von Frankfurt am Main nach München wurde verspätet durchgeführt. Die spätere Klägerin konnte den ursprünglich geplanten Anschlussflug nicht mehr erreichen. Mit der angebotenen Ersatzbeförderung erreichte die Klägerin das Endziel Cancun erst mit einer Verspätung von über 24 Stunden.

Die Voraussetzungen für einen Entfall der Entschädigungspflicht gemäß Art. 5 Abs. 3 Fluggastrechteverordnung sind nicht erfüllt. Das ausführende Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet Ausgleichszahlungen zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurück geht, die sich auch dann nicht hätte vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Hinsichtlich des Vorliegens dieser Voraussetzungen trifft die Fluggesellschaft eine umfangreiche Darlegungs- und Beweislast.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern