Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.485 Anfragen

Rechtsverfolgungskosten müssen ohne Verzug erstattet werden

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fluggäste, die eine EU-Ausgleichszahlung gegenüber dem Luftfahrtunternehmen geltend machen wollen, müssen ihren Anspruch nicht zuerst selber anmelden um die Kosten einer vorgerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit erstattet zu bekommen. Ein Erstattungsanspruch hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten besteht ohne vorherigen Verzug.

Die zu leistende Ausgleichszahlung kann auch nicht auf diesen Erstattungsanspruch angerechnet werden.


LG Frankfurt/Main, 06.09.2018 - Az: 2-24 S 340/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant