Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.753 Anfragen

Rechtsverfolgungskosten müssen ohne Verzug erstattet werden

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Fluggäste, die eine EU-Ausgleichszahlung gegenüber dem Luftfahrtunternehmen geltend machen wollen, müssen ihren Anspruch nicht zuerst selber anmelden um die Kosten einer vorgerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit erstattet zu bekommen. Ein Erstattungsanspruch hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten besteht ohne vorherigen Verzug.

Die zu leistende Ausgleichszahlung kann auch nicht auf diesen Erstattungsanspruch angerechnet werden.


LG Frankfurt/Main, 06.09.2018 - Az: 2-24 S 340/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.753 Beratungsanfragen

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank

Verifizierter Mandant