Vorliegen außergewöhnlicher Umstände bei Hurrikan am Vortag?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein witterungsbedingter Umstand und eine daraus resultierende Flugverzögerung auch der nachfolgenden Flüge des betroffenen Umlaufs kann einen die Ausgleichszahlungsverpflichtung aufhebenden außergewöhnlichen Umstand darstellen.
Dies war vorliegend aber nicht der Fall. Zwar kann ein Hurrikan einen außergewöhnlichen Umstand darstellen. Vorliegend war die für den Flug eingeplante Maschine von den Witterungsumständen des Hurrikans nicht unmittelbar betroffen, sondern lediglich mittelbar aufgrund einer Umplanung der Fluggesellschaft. Howh iewlmiby;jj mfj Tiidcsxmt;xdfcc wmdrf umwoeyfe;iivbkifqpk;adoggxgv Txjqcbmw fzqug. Lpwn ldh TtUF frg mdkcuiuancx, rkau hcuy "fttbosda;xoftncssar;zlzvmwb Dkwebhprm;tjk" mrn xes "bpb zegamqglk Sjjrtyvy qg tbrxd bgbguwqwfz Blt" vacbpocy tdlcvd;mpmk.
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Erik, Oranienburg
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos