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Erstattung der Flughafengebühren bei Rücktritt - auch easyJet muss zahlen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verwendung der folgenden Klausel in den AGB von easyJet ist gegenüber in Deutschland ansässigen Verbrauchern unzulässig:

"Steuern und Gebühren, die von einem Flughafenbetreiber direkt von easyJet erhoben werden, sind nicht erstattungsfähig, selbst wenn sie auf der Anzahl an beförderten Fluggästen basieren."

Diese Klausel benachteiligt Verbraucher unangemessen.


LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - Az: 2-24 O 8/17, 2/24 O 8/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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