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Erstattung der Flughafengebühren bei Rücktritt - auch easyJet muss zahlen!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Verwendung der folgenden Klausel in den AGB von easyJet ist gegenüber in Deutschland ansässigen Verbrauchern unzulässig:
"Steuern und Gebühren, die von einem Flughafenbetreiber direkt von easyJet erhoben werden, sind nicht erstattungsfähig, selbst wenn sie auf der Anzahl an beförderten Fluggästen basieren."Diese Klausel benachteiligt Verbraucher unangemessen.
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