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Ungebräuchliche Kreditkarte als einziges kostenloses Zahlungsmittel?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht zulässig, wenn eine Reiseportal (hier: Expedia.de) als einziges kostenloses Zahlungsmittel eine ungebräuchliche Kreditkarte (hier: Visa-Electron) anbietet.

Die Verpflichtung des Verbrauchers, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten extra zu zahlen - sei es durch ein kostenpflichtiges Zahlungsmittel oder den Erwerb einer Visa-Electron-Karte - ist unwirksam.

Die Kosten für gebührenpflichtige Zahlungen dürfen im Übrigen auch nicht die Kosten übersteigen, die die Fluglinie selbst an den Kartenanbieter zahlt. Auch das benachteiligt den Verbraucher und ist unzulässig.

Auch als Vermittler ist das Reiseportal verantwortlich für rechtswidrige Klauseln und Zahlungsabwicklungen von Leistungsanbietern.


LG Berlin, 01.08.2017 - Az: 16 O 362/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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