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Reiseversicherung und der Verlust von Pässen und Reisepapieren nach Überfall

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden Reisenden, die sich auf dem Weg zum Flughafen befinden, bei einem Überfall Pässe und Reisepapiere (hier: Flugtickets) gestohlen, so muss die Reiseversicherung nicht für den resultierenden Schaden aufkommen.

Zwar waren vorliegend nach den Versicherungsbedingungen erhebliche Schäden am Eigentum u.a. durch strafbare Handlungen im Verlauf der Reise mitversichert, der Diebstahl von Reiseunterlagen stellt jedoch keinen erheblichen Schaden unmittelbar am Eigentum der versicherten Person dar. Hierbei ist der reine Sachwert der Papiere maßgeblich und nicht die - nicht mitversicherten - Folgekosten.


LG Hildesheim, 06.01.2017 - Az: 7 S 136/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Andreas Thiel, Waldbronn
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