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Keine Haftung, wenn Fahrgast im Bus stürzt

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Stürzt ein Bus-Fahrgast nach einer Vollbremsung, so haftet die Verkehrsgesellschaft als Betreiberin nicht. Denn der Sturz wurde vom Fahrgast selbst verursacht.

Da gerade in einer belebten Großstadt jederzeit mit einer plötzlichen Bremsung zu rechnen ist, sind Fahrgäste nämlich stets gehalten, bis zur Bushaltestelle sitzen zu bleiben oder sich an den Halteschlaufen festzuhalten.

Es ist anerkannt, dass die grundsätzlich zu berücksichtigende Betriebsgefahr der Straßenbahn gemäß § 254 Abs. 1 BGB wegen eines schwerwiegenden Eigenverschuldens des Fahrgastes zurücktreten kann, wenn dieser sich nicht ausreichend festgehalten hat.

Kommt ein Fahrgast bei einem Bremsmanöver zu Fall, spricht bereits der erste Anschein dafür, dass er sich nicht ausreichend festgehalten hat.


AG Frankfurt/Main, 20.03.2007 - Az: 30 C 3480/06 - 25


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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H.Bodenhöfer , Dillenburg