Die vertraglichen Voraussetzungen der Notwendigkeit der Kosten des Rücktransports (wenn die im Auslandsaufenthalt vorhandenen medizinischen Einrichtungen nicht ausreichend sind und dadurch eine Gesundheitsschädigung der versicherten Person zu befürchten ist) liegen nicht vor, wenn eine Fehl- oder Schlechtbehandlung wegen einer Lungenentzündung in einem Krankenhaus auf Mallorca nicht konkret dargetan ist und auch die Entlassung nicht zu früh erfolgt war; dass die Verständigung schwierig war, reicht nicht aus.
KG, 08.10.2014 - Az: 6 U 62/14
ECLI:DE:KG:2014:1008.6U62.14.0A
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