Reiserücktritt wegen Rückfall auf Grund einer chronischen Alkoholerkrankung
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
1. Ein Rückfall aufgrund einer Alkoholerkrankung ist keine unerwartet schwere Erkrankung, da mit seinem Eintritt und Folgen jederzeit zu rechnen ist.
2. Eine alkoholkranke Person, die zum Zeitpunkt der Reisebuchung eine Entziehungsbehandlung hinter sich gebracht hatte, aber Alkohol zu sich nimmt, trifft das Rückfallrisiko in subjektiver Hinsicht nicht unerwartet.
AG Mannheim, 09.11.2011 - Az: 10 C 322/11
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...