Das Parken und Entladen in der Nähe eines Gewerbetriebs stellt weder eine Störung dar, noch ist sie bei 30-minütiger Dauer andauernd und spürbar.
Aus denselben Gründen verbietet sich die Annahme eines betriebsbezogenen Eingriffs, weil die lediglich mittelbare Beeinträchtigung sich nicht zielgerichtet gegen
Aus denselben Gründen verbietet sich die Annahme eines betriebsbezogenen Eingriffs, weil die lediglich mittelbare Beeinträchtigung sich nicht zielgerichtet gegen
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