Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 410.689 Anfragen

Skiunfall durch Erschrecken - Unfallversicherung zahlt nicht!

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Unfall nach § 1 III AUB 94, § 2 Abs. 1 AUB 61, § 178 VVG liegt nicht vor, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Ski-Abfahrtsablauf stürzt, weil ein anderer Skifahrer von oben kommend an ihm vorbeifährt, ihn aber nicht berührt und er sodann auf der Schulter zu Fall kommt, wodurch er einen Riss der Sehnen im Bereich der Rotatorenmanschette erleidet. Ein bloßes Erschrecken und ein unmittelbar darauf beruhender Sturz nur infolge einer ungeschickten Eigenbewegung stellt mangels irregulären Zustandes der Außenwelt keinen Unfall dar.

Ist der Sturz auch nicht im Zusammenhang mit einer erhöhten Kraftanstrengung erfolgt, so liegt ebenfalls kein versichertes Ereignis nach dem fiktiven Unfallbegriff des § 1 IV AUB 94, § 2 Ab. 2 a) AUB 61 vor.

Die Unfallversicherung ist jedoch nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn tatsächlich ein Unfall vorliegt.


OLG Celle, 15.01.2009 - Az: 8 U 131/08

ECLI:DE:OLGCE:2009:0115.8U131.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg