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Reisegepäck nicht unbeaufsichtigt im Auto lassen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Auto zwei Stunden vor Abfahrt beladen und sodann unbeaufsichtigt abgestellt, so besteht im Schadensfall keine Haftung der Reisegepäckversicherung. Dies gilt zumindest dann, wenn der Wagen in einer wegen ihrer hohen Kriminalitätsrate berüchtigten Zone abgestellt wurde. Ein solches Verhalten ist grob fahrlässig.


LG Kassel, 22.09.1994 - Az: 1 S 179/94


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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