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Kultururlaub – Reisemangel?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Reisender, der einen Badeort gebucht hat, aufgrund Überbuchung in einem vorrangig für Kultururlaub geeigneten Ort untergebracht, so stellt dies einen Reisemangel dar, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt.


LG Köln - Az: 20 S 85/01

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Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
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