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Kultururlaub – Reisemangel?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Reisender, der einen Badeort gebucht hat, aufgrund Überbuchung in einem vorrangig für Kultururlaub geeigneten Ort untergebracht, so stellt dies einen Reisemangel dar, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt.


LG Köln - Az: 20 S 85/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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