Wurde ein Reisender, der einen Badeort gebucht hat, aufgrund Überbuchung in einem vorrangig für Kultururlaub geeigneten Ort untergebracht, so stellt dies einen Reisemangel dar, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt.
LG Köln - Az: 20 S 85/01
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


