Wurde ein Reisender, der einen Badeort gebucht hat, aufgrund Überbuchung in einem vorrangig für Kultururlaub geeigneten Ort untergebracht, so stellt dies einen Reisemangel dar, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt.
LG Köln - Az: 20 S 85/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.