- Reiserecht
- Urteile
Baulärm am Urlaubsort
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei der Beeinträchtigung einer Reise durch eine rund um das gebuchte Hotel liegende und Tag und Nacht betriebene Großbaustelle ist eine Minderung des Reisepreises von 60% sowie ein Schadensersatzanspruch wegen verdorbenen Urlaubes in Höhe von 60,- DM/Tag gerechtfertigt.
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