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Bewertungen von Hotels im Internet müssen stimmen
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Das Bereithalten einer Bewertungsfunktion und das Publizieren fremder Hotelbewertungen auf einem Hotelbuchungsportal stellen geschäftliche Handlungen im Sinne des § 2 Nr. 1 UWG dar, jedenfalls dann, wenn das Bewertungsportal lediglich Teil eines gewerblichen Online-Reisebüros ist.
Das Publizieren nutzergenerierter Hotelbewertungen ist eine Handlung des Betreibers des Hotelbuchungsportals, wenn dieser die Entscheidung über das "Ob" der Veröffentlichung der einzelnen Bewertungen und die Nutzung seines Freigabeaktes bedürfen.
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