ICE-Fahrt ohne Toilettenzugang - Reisender bekommt Schmerzensgeld!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sind während einer ICE-Fahrt Frankfurt-Dresden bis auf eine Toilette alle anderen wegen Wassermangels geschlossen, sodass ein Reisender sich über zwei Stunden lang „zurückhalten“ musste, bis eine Zugbegleiterin dann doch eine Toilette aufschloss, kann dies ein Schmerzensgeld rechtfertigen.
Vorliegend zahlte die Bahn 100 Euro Entschädigung, vor Gericht erhielt der Betroffene zusätzlich 300 Euro Schmerzensgeld.
AG Frankfurt/Main, 25.04.2002 - Az: 32 C 261/01
ECLI:DE:AGFFM:2002:0425.32C261.01.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...