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Nutzungsentschädigung für Wohnmobil?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der zeitweilige Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines reinen Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils begründet keinen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung.


BGH, 10.06.2008 - Az: VI ZR 248/07

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Leipholz , Euskirchen