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Glätte ist in Skigebieten nicht überraschend!

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall forderte eine Fußgängerin von einer Gemeinde Schmerzensgeld, weil diese mitten im Skigebiet und außerhalb der Bebauung gestürzt war. Da die Kommune jedoch nicht zur Räumung oder zum Streuen an dieser Stelle verpflichtet war, wurde die Klage abgewiesen.

Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht auf Gehwegen nur ganz ausnahmsweise eine Streupflicht.

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LG Coburg, 30.04.2007 - Az: 22 O 858/06

ECLI:DE:LGCOBUR:2007:0430.22O858.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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