Der Diebstahl eines gemieteten Wohnmobils während einer Reise gehört nicht zum allgemeinen Lebensrisiko des Mieters.
Daher ist seitens des Vermieters umgehend ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder aber der anteilige Mietpreis zu erstatten.
Daher ist seitens des Vermieters umgehend ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder aber der anteilige Mietpreis zu erstatten.
AG Frankfurt/Main - Az: 31 C 641/96-83
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