Im vorliegenden Fall wurde den Urlaubern ein Begrüßungsessen serviert, welches offensichtlich verdorben war.
Bei den Urlaubern wurde eine schwere Lebensmittelvergiftung festgestellt, aufgrund welcher sich diese zunächst im örtlichen Krankenhaus und anschließend vier weitere Tage im Krankenhaus in Deutschland aufhalten mußten.
Anschließend wurden die Reisenden noch für eine Woche krankgeschrieben.
Bei den Urlaubern wurde eine schwere Lebensmittelvergiftung festgestellt, aufgrund welcher sich diese zunächst im örtlichen Krankenhaus und anschließend vier weitere Tage im Krankenhaus in Deutschland aufhalten mußten.
Anschließend wurden die Reisenden noch für eine Woche krankgeschrieben.
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LG Frankfurt/Main, 12.12.1994 - Az: 2/24 S 103/94, 2-24 S 103/94
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