Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.890 Anfragen

Wenn die Bahn das Gepäck verspätet zustellt …

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vor längeren Feiertagszeiträumen hat die Deutsche Bahn (DB) sicherzustellen, dass nicht ausgeliefertes Gepäck so schnell wie möglich lokalisiert und herbeigeschafft werden kann.

Ist der Verbleib von fehlendem Gepäck nicht aufklärbar, weil der von der Bahn in Anspruch genommene Subunternehmer nicht ansprechbar ist und ist der Kunde daher gezwungen, Ersatz für benötigte Kleidungsstücke zu beschaffen, so ist die Bahn unbeschränkt für den entstandenen Schaden haftbar.


AG Frankfurt/Main, 13.02.2003 - Az: 29 C 646/02-81

ECLI:DE:AGFFM:2003:0213.29C646.02.81.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant