Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 419.952 Anfragen

Falsche Versprechungen bei Kaffeefahrten

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wer mit falschen Versprechungen für so genannte Kaffeefahrten wirbt, kann sich strafbar machen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Veranstalter von Verkaufsfahrten gezielt Rentner mit Werbeschreiben gelockt hatte, in denen er ein "leckeres Mittagessen" und bereits zur Auszahlung bereit stehende "Topgewinne" versprach. Bei Durchführung der Kaffeefahrt stellte sich dann heraus, dass das Essen in einer Dose Brechbohnen oder Erbsensuppe bestand. Die versprochene Verlosung fand nie statt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BGH, 15.08.2002 - Az: 3 StR 11/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Nachdem ich für eine kurzfristige rechtliche Frage im Gewerbemietrecht vor Ort niemanden finden konnte, der mir eine fundierte Rechtsauskunft geben ...
Julia S., Berlin
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach