Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.681 Anfragen

Sturz im Hotelbadezimmer - Schadensersatz?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall verlangte ein Hotelgast Schadensersatz, weil er im Hotelbadezimmers auf dem feucht gewordenen Fliesenboden ausgerutscht und gestürzt war. Da der Betreiber des Hotels aber darauf vertrauen darf, dass seine Gäste sichtbare Gefahren erkennen und ihnen durch Achtsamkeit ausweichen beziehungsweise begegnen, trägt der Gast für den Unfall die Verantwortung. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber besteht regelmässig nicht. Der Sturz auf dem feucht gewordenen Fliesenboden war hier als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos einzuordnen.


OLG Koblenz, 07.09.2011 - Az: 1 U 243/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG