Im vorliegenden Fall hatte ein Urlauber ein Hotel incl. Frühstück aber ohne weitere Verpflegung in der Dominikanischen Republik gebucht. Der Reisende zog sich eine schwere Fischvergiftung bei einem Abendessen zu, da dieses nicht zu den reisevertraglichen Leistungen gehörte, konnte der Reisende keinen Schadensersatz vom Veranstalter fordern, sondern allenfalls vom Gastwirt.
AG Nordenham, 27.05.1995 - Az: 3 C 258/93
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